Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Gebäude und vermittelt ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses.

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Energieausweise vor.

Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das komplette Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnungen. Der Ausweis muss den Vorgaben des geltenden GEG entsprechen. 

Der Energieausweis macht Immobilien energetisch transparent. Er hilft  dabei, sich vor einer Miet- oder Kaufentscheidung einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten zu verschaffen. 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

 
Der Hauptunterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis liegt in der Grundlage ihrer Bewertung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der Bewohner der letzten drei Jahre, während ein Bedarfsausweis den theoretisch ermittelten Energiebedarf des Gebäudes unter standardisierten Bedingungen berechnet, unabhängig vom Nutzerverhalten. 



Hier ist ein detaillierterer Vergleich: 

Verbrauchsausweis: 

Berücksichtigt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner des Gebäudes. 


Vorteile: 

Geringere Kosten, einfachere Datenerhebung, schneller erstellt. 


Nachteile: 

Aussagekraft kann durch individuelle Nutzungsgewohnheiten eingeschränkt sein, weniger aussagekräftig bei unsanierten Gebäuden. 


Anwendungsbereich: 

Gilt für Gebäude mit Baujahr nach 1977 und bei umfassender Sanierung auch für ältere Gebäude. 


Bedarfsausweis: 

Berechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf baulichen Eigenschaften wie Dämmung, Fenstern, Heizungsanlage usw. 


Vorteile: 

Objektive Bewertung, unabhängig vom Nutzerverhalten, aussagekräftiger bei älteren oder unsanierten Gebäuden, zeigt Einsparpotenziale auf. 


Nachteile: 

Höhere Kosten, aufwändigere Erstellung, ggf. Vor-Ort-Termin zur Datenerhebung erforderlich. 


Anwendungsbereich: 

Pflicht für Gebäude mit Baujahr vor 1977, die nicht umfassend saniert wurden, und für alle Neubauten. 

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